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2026-10-03 · 5 Min.

Anmeldung nach ProstSchG: Unterlagen, Ablauf und Kosten

Anmeldebescheinigung, Gesundheitsberatung und Alias in Berlin: welche Unterlagen Sie brauchen, was es kostet und wie der Termin bei ProGAB abläuft.

Abstrakte Illustration: ein goldener Türrahmen aus Licht auf dunklem Grund.

Wer in Deutschland sexuelle Dienstleistungen anbietet, muss sich vor der ersten Tätigkeit nach dem Prostituiertenschutzgesetz anmelden. Das Ergebnis ist die Anmeldebescheinigung. Der Weg dorthin besteht aus zwei Gesprächen bei der zuständigen Stelle und einigen Papieren. Die rechtlichen Grundlagen des ProstSchG sind in einem eigenen Überblick erklärt; hier geht es um die Praxis in Berlin: Was verlangt wird, was es kostet und was beim Termin passiert.

Schritt 1: Die gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG

Am Anfang steht ein Beratungsgespräch beim Gesundheitsamt. Es behandelt unter anderem Krankheitsverhütung, Empfängnisregelung, Schwangerschaft und die Risiken von Alkohol- und Drogengebrauch. In Berlin ist dafür ProGAB im Rathaus Schöneberg zuständig. Das Gespräch ist kostenlos und vertraulich, und es ist telefonische Übersetzung in vielen Sprachen möglich. Wichtig: Die Bescheinigung über dieses Gespräch darf bei der Anmeldung nicht älter als drei Monate sein. Wer also zu früh zur Beratung geht, muss sie wiederholen.

Schritt 2: Der Anmeldetermin bei ProGAB in Berlin

Die Anmeldung erfolgt persönlich und ist ab 18 Jahren möglich. In Berlin ist das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg zuständig: ProGAB, Rathaus Schöneberg, John-F.-Kennedy-Platz 1, 10825 Berlin, Eingang über die Freiherr-vom-Stein-Straße, 1. Etage, Raum 1001. Termine gibt es telefonisch unter (030) 90277-2050 oder per E-Mail an progab@ba-ts.berlin.de; zusätzlich gibt es an bestimmten Wochentagen, aktuell dienstags und donnerstags, eine offene Sprechstunde ohne Termin. Zusammen decken das Beratungsgespräch und das Anmeldegespräch Gesundheit, Sicherheit und Steuern ab. Die Bescheinigung wird in der Regel sofort ausgestellt, spätestens innerhalb von fünf Werktagen. In den letzten sechs Wochen vor dem Entbindungstermin ist keine Anmeldung möglich. Öffnungszeiten ändern sich gelegentlich; vor dem Besuch lohnt ein kurzer Anruf.

Erforderliche Unterlagen für die Anmeldebescheinigung

Mitbringen müssen Sie einen gültigen Lichtbildausweis, also Reisepass, Passersatz oder Personalausweis. Personen aus Nicht-EU-Staaten legen zusätzlich ihren deutschen Aufenthaltstitel vor. Dazu kommen die Bescheinigung der gesundheitlichen Beratung (höchstens drei Monate alt), eine aktuelle Meldebescheinigung oder ein anderer Nachweis der Wohnanschrift und ein Passfoto im Format 45 × 35 mm. Wer keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, kann eine Zustellanschrift angeben, sofern die Person, die dort die Post entgegennimmt, schriftlich bevollmächtigt; eine Formularvorlage stellt die Behörde bereit. Unabhängig davon, ob selbstständig oder über eine Agentur gearbeitet wird: Die Anmeldung ist immer eine persönliche Pflicht.

Aliasbescheinigung: Schutz der persönlichen Daten

Auf Wunsch erhalten Sie zusätzlich eine Aliasbescheinigung. Sie enthält statt des bürgerlichen Namens einen Arbeitsnamen und nennt die Wohnanschrift nicht. So müssen bei Kontrollen oder gegenüber Dritten nur die geschützten Angaben vorgezeigt werden. Die Aliasbescheinigung gilt genauso lange wie die Anmeldebescheinigung. Bei der Tätigkeit muss eine der beiden Bescheinigungen mitgeführt werden.

Gültigkeitsdauer, Verlängerung und bundesweite Gültigkeit

Die Anmeldebescheinigung gilt ab 21 Jahren zwei Jahre, unter 21 Jahren ein Jahr. Zur Verlängerung wird nach Ablauf dieser Frist ein neuer Antrag gestellt; verlangt werden unter anderem Ausweis, aktuelle Bescheinigung oder Meldebestätigung, Passfoto und der Nachweis der laufenden Gesundheitsberatungen: mindestens einmal im Jahr ab 21 Jahren, mindestens alle sechs Monate unter 21 Jahren. Die Bescheinigung ist grundsätzlich im gesamten Bundesgebiet gültig. Einzelne Bundesländer können jedoch abweichende Regeln zur räumlichen Geltung treffen, und die Anmeldung soll dort erfolgen, wo hauptsächlich gearbeitet wird. Wer in mehreren Ländern arbeiten will, fragt am besten vorab bei der zuständigen Behörde nach.

Gebühren: Was kostet die ProstSchG-Anmeldung?

In Berlin ist die Anmeldung kostenlos, ebenso die Aliasbescheinigung, die Verlängerung und die gesundheitliche Beratung. Zu bezahlen ist praktisch nur das Passfoto. In anderen Bundesländern legt jedes Land die Gebühren selbst fest, sie können dort höher sein. Nach der Anmeldung stehen weitere Fragen an: Welche steuerlichen Pflichten nach der Anmeldung entstehen, erklärt ein eigener Leitfaden, und auch die Krankenversicherung für Sexarbeitende sollte früh geklärt sein.

Häufige Fragen zur Anmeldung nach ProstSchG

Brauche ich für die Anmeldung einen Termin?

Empfohlen ist ein Termin per Telefon oder E-Mail. Zusätzlich gibt es eine offene Sprechstunde ohne Termin an bestimmten Wochentagen, in der Regel mit längeren Wartezeiten.

Was gilt, wenn ich keinen festen Wohnsitz in Deutschland habe?

Dann kann eine Zustellanschrift angegeben werden. Die Person, die dort Post für Sie annimmt, bevollmächtigt dies schriftlich; die Vorlage dafür stellt die Behörde zur Verfügung.

Wie heißt die Bescheinigung offiziell?

Anmeldebescheinigung, oder bei Wunsch Aliasbescheinigung. Umgangssprachlich wird sie oft „Hurenpass“ genannt; der Begriff ist amtlich nicht üblich und wird von vielen als abwertend empfunden.

Stand der Angaben: Oktober 2026. Gebühren, Zeiten und Abläufe können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben des Land Berlin. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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